Technische Regeln und Marktregeln Strom
Netzanschluss & -parallelbetrieb
Für den Anschluss an das öffentliche Stromnetz und den Netzparallelbetrieb haben Erzeuger komplexe Regeln und Normen zu beachten - etwa die Verordnung (EU) 631/2016 "Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger" (Requirements for Generators, RfG-VO), die Verordnung (EU) 1388/2016 "Netzkodex für Lastanschluss" (Demand Connection Code, DCC-VO) oder die technischen und organisatorischen Regeln (TOR) mit allen verbundenen Normen. Wir beantworten rasch und kompetent Ihre Fragen dazu!
Anträge & Stellungnahmen
Sollten Sie mit unverhältnismäßigen technischen Anforderungen an ihre Stromerzeugungs- oder Verbrauchsanlage konfrontiert sein, begründen wir für Sie Freistellungsanträge gemäß Art 60 - 62 RfG-VO bzw. Art 50 - 53 DCC-VO und erarbeiten alle dafür erforderlichen Nachweise inklusive einer Kosten-Nutzen-Analyse.
Wir sind auch Ihr Ansprechpartner für Fachbeiträge oder Stellungnahmen in Konsultationsverfahren zu elektrizitätsrechtlichen, regulatorischen oder normativen Änderungen.
Befunde & Gutachten
Höchste technische Ausbildung und juristisches Verständnis sind Voraussetzungen für die Tätigkeit als nicht amtlicher Sachverständiger (NASV) und Privatgutachter. Wir erarbeiten unter vollständiger Berücksichtigung des Elektrizitätsrechts, der Marktregeln und der technischen Normen Befunde und Gutachten in Verwaltungsverfahren und Streitfällen rund um die Bestimmungen für den Netzanschluss und Netzparallelbetrieb von Stromerzeugungsanlagen, elektrischen Energiespeichern und Lasten sowie die sonstigen Marktregeln Strom gemäß § 22 Z 1 Energie-Control-Gesetz inkl. der technischen Dokumentationen auf ebUtilities.
Kontakt
Ingenieur- & Beratungsbüro
Dipl.-Ing. Dr. Johannes Hackner
Telefon: +43 676 6614940
E-Mail: [email protected]